Zur Ein- und Ausreise nach Nordzypern müssen Personen die dafür vorgesehenen Ein- und Ausreisepunkte nutzen und einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen.
Die Regeln für Visa und Aufenthaltserlaubnisse für NORDZYPERN, die ab dem 23. Oktober 2019 gemäß Artikel 20 und Kapitel 105 des Einwanderungs- und Ausländergesetzes gelten, regeln die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise internationaler Besucher.
WICHTIGE DETAILS
Für türkische Staatsbürger, die in die TRNZ reisen:
- Ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis ist erforderlich.
Für Bürger der Europäischen Union:
- Ein gültiger EU-Reisepass oder ein nationaler Personalausweis ist zwingend erforderlich.
Für Bürger aus anderen Ländern:
- Ein gültiger Reisepass ist unerlässlich.
Für Personen, die aus Südzyprioten kommen, gelten Visabestimmungen.
WICHTIG: Bürger der Arabischen Republik Syrien, Nigerias und Armeniens müssen vor ihrer Reise persönlich eine Vertretung der TRNZ im Ausland aufsuchen, um ein Visum zu erhalten.
HINWEISE ZUR VISA-ANTRAGSTELLUNG:
Es wird empfohlen, Visumanträge mindestens einen Monat vor dem geplanten Reisedatum einzureichen. Studienvisa unterscheiden sich je nach Land, aber die Bearbeitung von Visa kann 2-3 Monate oder länger dauern. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Bei der Ankunft in der TRNZ sollten Ausländer Folgendes mitführen:
- Einen aktuellen Reisepass
- 85 £ oder den entsprechenden Betrag für jeden Tag ihres Aufenthalts
- Ein Rückflugticket
- Eine bestätigte Hotelbuchung
- Für Familienbesuche ein detailliertes Einladungsschreiben
- Für akademische Zwecke ein offizielles Zulassungsschreiben der Universität
- Für Geschäftsreisen eine offizielle Einladung eines Unternehmens aus der TRNZ
HINWEIS: An den Einreisepunkten kann der TRNZ-Einwanderungspolizeibeamte einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gewähren, wenn er mit den gegebenen Antworten zufrieden ist. Personen, die länger bleiben möchten, müssen vor Ablauf ihres Visums eine Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Überziehungen ohne Verlängerung führen bei der Ausreise zu einer “Visa-Strafgebühr”, die bei der Wiedereinreise zu zahlen ist.
Das Ministerkabinett bestimmt, welche Nicht-EU-Bürger ein Visum vor der Einreise nach Nordzypern benötigen. Bürger aus Armenien, Nigeria und Syrien müssen ein Visum bei den Vertretungen Nordzyperns beantragen und den Zweck ihres Besuchs angeben.
Andere Nicht-EU-Bürger erhalten an den Einreisepunkten ein Visum für bis zu 90 Tage, wenn sie die Bedingungen der Verordnung erfüllen und ihre Absicht nachweisen, innerhalb der zugewiesenen Zeit abzureisen.
Die maximale Aufenthaltsdauer, die an den Einreisepunkten Nordzyperns gewährt wird, beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Personen mit legaler Aufenthaltsgenehmigung oder einer Befreiung gemäß Artikel 12 benötigen kein Visum. Der Einwanderungsbeamte an den Einreisepunkten hat das Ermessen, die Einreise zu gewähren und kann zusätzliche Dokumente anfordern.
PRÜFEN SIE DIE GÜLTIGKEIT IHRES REISEPASSES
Die Verordnung über Visa und Aufenthaltserlaubnisse, die ab dem 23. Oktober 2019 in Kraft ist, schreibt vor, dass Bürger aus Ländern mit einer Vertretung in Nordzypern und EU-Bürger einen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 2 Monaten haben müssen. Für andere sollte diese 6 Monate betragen.
VISAKATEGORIEN IN NORDRZYPERN
TOURISTENVISUM:
- Bis zu 30 Tage für Touristen, die in Hotels oder gemieteten Unterkünften übernachten. Mit Nachweis einer vorausbezahlten Unterkunft kann dies auf 90 Tage verlängert werden.
- Bis zu 60 Tage für Besuche bei Familie oder Verwandten.
- Bis zu 90 Tage für offizielle Zwecke, Geschäftstreffen, Veranstaltungen, Gesundheitstourismus usw.
AUSBILDUNGS- UND AUSTAUSCHVISUM:
- Bis zu 90 Tage für Praktika, Kurse, Austauschprogramme und berufsbegleitende Schulungen mit entsprechenden Nachweisen.
ARBEITSVISUM:
- 30 Tage für Personen mit einer vorläufigen Genehmigung gemäß dem Gesetz über die Arbeitserlaubnis für Ausländer. Personen aus Ländern ohne Vertretung in Nordzypern benötigen einen Reisepass mit mindestens 2 Jahren Gültigkeit.
GESCHÄFTSGRÜNDUNGSVISUM:
- 30 Tage für Personen, die beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, vorausgesetzt, sie verfügen über die notwendigen finanziellen Mittel.
AUFENTHALTSVISUM: Verschiedene Arten je nach Zweck, wie z. B. Familienaufenthalt, Immobilieneigentum, Studentenaufenthalt, gerichtliche/administrative Zwecke, Forschung und Universitätsabsolventen.
ÜBERSICHT DER VISUMDAUER
TOURIST: 30 Tage (bis zu 90 mit bezahlter Hotelbuchung)
FAMILIENBESUCH: Bis zu 60 Tage
OFFIZIELLE UND GESCHÄFTLICHE VERANSTALTUNGEN: Bis zu 90 Tage
AUSBILDUNG UND AUSTAUSCH: Bis zu 90 Tage
BESCHÄFTIGUNG: 30 Tage
GESCHÄFTSGRÜNDUNG: 30 Tage
AUFENTHALT: Bis zu 90 Tage.