VISA-Richtlinien für Nordzypern
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Um nach Nordzypern einzureisen oder daraus auszureisen, müssen Einzelpersonen die vorgesehenen Ein- und Ausreisestellen nutzen und einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen.
Die Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsregeln für NORDZYPERN, die ab dem 23. Oktober 2019 gemäß Artikel 20 und Kapitel 105 des Einwanderungs- und Ausländergesetzes in Kraft treten, regeln die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise internationaler Besucher.
WICHTIGSTE DETAILS
Für Bürger der Türkischen Republik, die in die TRNC reisen:
- Es ist entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis erforderlich.
Für Bürger der Europäischen Union:
- Ein authentischer EU-Reisepass oder ein nationaler Personalausweis ist zwingend erforderlich.
Für Bürger aus anderen Ländern:
- Ein gültiger Reisepass ist unerlässlich.
Für Einreisende aus Südzypern gelten Visabestimmungen.
WICHTIG: Bürger aus der Arabischen Republik Syrien, Nigeria und Armenien müssen vor ihrer Reise persönlich eine TRNZ-Repräsentanz im Ausland aufsuchen, um ein Visum zu erhalten.
Hinweise zur Beantragung eines Visums:
Es empfiehlt sich, Visumanträge mindestens einen Monat vor dem geplanten Reisedatum einzureichen. Bildungsvisa sind von Land zu Land unterschiedlich, die Bearbeitung des Visums kann jedoch zwischen 2 und 3 Monaten oder länger dauern. Stellen Sie bei der Beantragung sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Bei der Ankunft in der TRNC sollten Ausländer über Folgendes verfügen:
- Ein aktueller Reisepass
- 85 £ oder der Gegenwert für jeden Tag ihres Aufenthalts
- Ein Retourticket
- Eine bestätigte Hotelbuchung
- Für Familienbesuche ein ausführliches Einladungsschreiben
- Für akademische Zwecke ein offizielles Zulassungsschreiben der Universität
- Für Geschäftsreisen eine offizielle Firmeneinladung der TRNC
NOTIZ: An Einreisepunkten kann der TRNC-Einwanderungspolizeibeamter bis zu 90 Tage Aufenthalt gewähren, wenn er mit den Antworten zufrieden ist. Wer über diesen Zeitraum hinaus bleiben möchte, muss vor Ablauf seines Visums eine Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer ohne Verlängerung wird bei der Ausreise eine „Visa-Strafe“ verhängt, die bei der Wiedereinreise zahlbar ist.
Der Ministerrat legt fest, welche Nicht-EU-Bürger ein Visum vor der Ankunft für Nordzypern benötigen. Bürger Armeniens, Nigerias und Syriens müssen bei den Vertretungsbüros Nordzyperns unter Angabe des Zwecks ihres Besuchs ein Visum beantragen.
Andere Nicht-EU-Bürger können an den Einreiseorten ein Visum für bis zu 90 Tage erhalten, wenn sie die Bedingungen der Verordnung erfüllen und ihre Absicht nachweisen, innerhalb der vorgesehenen Zeit auszureisen.
Die maximale Dauer Die an Einreisepunkten in Nordzypern gewährte Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz oder einer Befreiung gemäß Artikel 12 benötigen kein Visum. Es liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten an den Einreisestellen, die Einreise zu gewähren, und er kann zusätzliche Unterlagen anfordern.
PRÜFEN SIE DIE GÜLTIGKEIT IHRES REISEPASSES
Die Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsverordnung, die am 23. Oktober 2019 in Kraft tritt, schreibt vor, dass Bürger aus Ländern mit einer Repräsentanz in Nordzypern und EU-Bürger einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 2 Monaten haben müssen. Für andere sollte es 6 Monate sein.
VISAKATEGORIEN IN NORDZYPERN
TOURISTEN VISA:
- Bis zu 30 Tage für Touristen, die in Hotels oder gemieteten Unterkünften übernachten. Mit dem Nachweis einer im Voraus bezahlten Unterkunft kann sich diese auf 90 Tage verlängern.
- Bis zu 60 Tage für Familien- oder Verwandtenbesuche.
- Bis zu 90 Tage für offizielle Zwecke, Geschäftstreffen, Veranstaltungen, Gesundheitstourismus usw.
AUSBILDUNGS- UND AUSTAUSCHVISUM:
- Bis zu 90 Tage für Praktika, Kurse, Austauschprogramme und berufsbegleitende Schulungen mit entsprechender Dokumentation.
ARBEITSERLAUBNIS:
- 30 Tage für Personen mit einer vorläufigen Erlaubnis gemäß dem Ausländerarbeitserlaubnisgesetz. Personen aus Ländern ohne Vertretung in Nordzypern benötigen einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Jahren.
Visum zur Geschäftsgründung:
- 30 Tage für Existenzgründer, sofern sie über die nötigen Mittel verfügen.
AUFENTHALTSVISUM: Verschiedene Arten je nach Zweck, z. B. Familienwohnsitz, Immobilieneigentum, Studentenwohnsitz, gerichtliche/administrative Zwecke, Forschung und Hochschulabsolventen.
ÜBERSICHT ÜBER DIE DAUER DES VISUMS
TOURIST: 30 Tage (bis zu 90 bei bezahlter Hotelbuchung)
FAMILIENBESUCH: Bis zu 60 Tage
OFFIZIELLE UND GESCHÄFTLICHE VERANSTALTUNGEN: Bis zu 90 Tage
SCHULUNG UND AUSTAUSCH: Bis zu 90 Tage
ANSTELLUNG: 30 Tage
GESCHÄFTSANLEITUNG: 30 Tage
WOHNSITZ: Bis zu 90 Tage.